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Leadership

 

 

Ich bin nicht verantwortlich! ... oder doch?

 

Ist ein Mit-Arbeiter auch ein Mit-Verantwortlicher? Wenn ja: wofür? Und sieht er das auch so? Reinhard Sprenger zitiert in seinem Buch „Das Prinzip Selbstverantwortung“ eine Geschichte, die sehr schön verdeutlicht, was bei Nicht-verantwortlich-sein passieren kann.

„Ich ging eines Tages über den Kundenparkplatz eines unserer Kaufhäuser und sah einen Gartenarbeiter damit beschäftigt, Laub zusammenzufegen. Er benutzte dazu einen Rechen, der noch etwa 15 Zähne hatte - normalerweise hat ein solcher Rechen etwa 30 Zähne. Ich fragte ihn: „Warum benutzen Sie diesen alten Rechen? Sie kommen damit doch kaum vorwärts!“ – „Man hat mir diesen Rechen gegeben“, antwortete der Gartenarbeiter in aller Ruhe. „Warum haben Sie sich denn nicht einen besseren Rechen genommen?“ beharrte ich. „Das ist nicht meine Aufgabe“, antwortete er. Ich dachte: „Wie kann man einem Mitarbeiter nur solch ein schlechtes Werkzeug geben? Ich werde seinen Gruppenleiter ausfindig machen und mit ihm sprechen. Sein Job ist es sicherzustellen, dass seine Leute das richtige Werkzeug haben.“
(James Belasco).

 


Was Sprenger an dieser Stelle offen lässt, ist die einfache Frage: Wer ist hier wofür verantwortlich? Ist es nur der Gruppenleiter, der schlechtes Werkzeug ausgibt, oder ist es auch der Gärtner, der das schlechte Werkzeug akzeptiert hat?

Bei den Überlegungen zu diesem Newsletter bin ich auf ein interessantes Phänomen gestoßen: In vielen Büchern der Managementlehre wird über Verantwortung gesprochen (großteils Banalitäten wie z.B.: beim Delegieren muss man gemeinsam mit der Aufgabe auch Verantwortung übertragen), aber nirgends wird erklärt, WAS Verantwortung eigentlich ist! (Hinweis: Wen diese eher philosophische Frage nicht ganz so detailliert interessiert, möge beim Thema „ Kurz gefasst ergeben sich für mich daraus folgende Aspekte“ weiterlesen)

Also habe ich in meinem Zitatenschatz gesucht und gefunden. Hier einige Beispiele:

„Verantwortung: Eine abnehmbare Last, die sich leicht Gott,
dem Schicksal, dem Zufall oder dem Nächsten aufbürden lässt.“
(Ambrose Bierce)


„Im Unternehmen ist der Kelch der Verantwortung ein Wanderpokal“ (Reinhard Sprenger)
Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit; das ist der Grund, warum sich die meisten Menschen vor ihr fürchten.
(George Bernard Shaw)


Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.
(Laotse, chinesischer Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.)

 


Auch in diversen Lexikas bin ich fündig geworden. Hier eine etwas ausführlichere Zusammenfassung:

Definition 1: Verantwortung ist die Übernahme der Verpflichtung,
(1) die Folgen des eigenen Handelns einer Beurteilung zu unterwerfen, (2) diese Beurteilung zur Beurteilung seines Handelns zu machen und
(3) sich den mit der Beurteilung des Handelns und dessen Folgen verbundenen Sanktionen zu unterwerfen.


Definition 2: Verantwortung ist eine selbst eingegangene oder von anderen zugewiesene (moralische) Verpflichtung zur gewissenhaften Pflichten- und Folgenabwägungen in konflikthaften Entscheidungen.

 


„Verantworten“ stammt aus der spätmittelalterlichen Gerichtssprache und bedeutet, gegenüber einem Richter für sein Tun Rechenschaft abzulegen, es zu begründen und zu verteidigen.

Dem Wortsinn nach bezeichnet Verantwortung eine dreiseitige Relation:
Jemand ist für etwas gegenüber einer Instanz verantwortlich. >Verantwortung tragen< heißt also: bereit sein oder genötigt werden, sich zu >ver-antworten<, jemandem für etwas, in Bezug auf etwas zu antworten.


Dementsprechend treten folgende drei Grundfragen auf:

1.  Wer ist unter welchen Bedingungen verantwortungsfähig und verantwortungspflichtig? Als verantwortlich gilt der Mensch nur insoweit, als er „mündig“, d.h.: in seinem Tun frei ist, ihm also mehrere Möglichkeiten des Handelns von unterschiedlicher (moralischer) Qualität offen stehen und er die jeweiligen Folgen seines Handelns absehen kann. Verantwortung setzt also Freiheit voraus.
2.  Wem ist jemand verantwortlich, welche Instanz kann Rechenschaft fordern?
Im juristischen Bereich ist dies der Richter als Repräsentant der Rechtsgemein-schaft, in der Theologie Gott. In den Unternehmen sind es die Eigentümer und alle darin arbeitenden Menschen, außerhalb ist es „die Gesellschaft“. Im Sinne des modernen Autonomiedenkens ist der Mensch in erster Linie sich selbst verantwortlich („Kann ich es vor meinem Gewissen rechtfertigen?“).
3.  Worauf bezieht sich die Verantwortung? Was als Gegenstand von Verant-wortung gelten kann ist situationsabhängig, beruht jedoch stets auf normativen Urteilen über Gut und Böse bzw. über Nutzen oder Schaden. Dahinter stehen gewisse Werte und Beurteilungskriterien.

Im Sinne einer Differenzierung von Verantwortungs-Ebenen lassen sich Organisations-Verantwortung, Führungs-Verantwortung, Aufgaben-Verantwortung und individuelle Verantwortlichkeit unterscheiden.

Organisationen trifft gegebenenfalls eine Gefährdungshaftung (z.B.: in Bezug auf Umwelt, Mitarbeiter, Kunden).

Die Führungs-Verantwortung betrifft die Ausrichtung einer Organisation auf bestimmte Ziele, die Schaffung einer internen Aufgaben- oder Verantwortungs-Struktur und die Beauftragung geeigneter Personen mit diesen Aufgaben. Die Führungs-Verantwortung umfasst daher den „richtigen“ Gebrauch von Macht im Sinne erfolgreicher Entscheidungen. Führer müssen sich nicht nur für Machtmissbrauch, sondern auch für mangelnden Erfolg rechtfertigen.

Die Aufgaben-Verantwortung steht im Schnittpunkt organisatorischer und persönlicher Verantwortung. Mit der Übernahme einer Aufgabe verpflichtet sich eine Person, den damit verbundenen normativen Erwartungen bestmöglich zu entsprechen. Allerdings werden nur solche Aufgaben als verantwortungsvoll bezeichnet, bei denen eine bloße Pflichterfüllung nicht ausreicht, sondern Handlungs- und Ermessensspielräume das eigenständige Entscheiden der Aufgabenträger erforderlich machen. Eine Aufgabe gilt als um so verantwortungsvoller, je größer der Zuständigkeitsbereich und je erheb-licher die Folgen der zu treffenden Entscheidungen sind. Die Größe der Verantwortung ist somit von der Höhe des Entscheidungsrisikos abhängig. Mit der Zuweisung von Führungs- und Aufgaben- Verantwortung ist die Erwartung Dritter verbunden, dass die Verantwortungs-Träger Entscheidungen treffen, die für diese Dritten einen Nutzen haben. Die Zuweisung von Verantwortung erteilt Macht und stellt zugleich einen Akt des Vertrauens dar, der an die Annahme bestimmter persönlicher Fähigkeiten des Verantwortungs-Trägers gebunden ist. Man erwartet die Fähigkeit, Vorgänge zu verstehen, sie zu planen, durchzuführen und zu beurteilen, Gewissenhaftigkeit bei der Ausführung und ggf. auch die Zurückstellung eigener Interessen.

Die Ambivalenz des Rufs nach Verantwortung wird sichtbar, wenn man die Zeitstrukturen unterschiedlicher Verantwortungs-Begriffe betrachtet. Die rechtliche Verantwortung bezieht sich auf vergangene Ereignisse, entweder auf Handlungen, die Rechtsnormen verletzt haben (Schuld), oder auf entstandene Schäden, die einem Verursacher zugerechnet werden (Haftung). Die Pflicht, sich für schädigende Handlungen zur Rechenschaft ziehen zu lassen, ist grundsätzlich unstrittig. Strittig ist lediglich in vielen Fällen die Zurechenbarkeit bestimmter Ereignisse auf bestimmte Handlungen oder einen bestimmten Täter. Verantwortung im Sinne des Eingehens von Entscheidungsrisiken, die von Entscheidungsträgern in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erwartet wird, ist dagegen zukunftsbezogen. Lediglich die vorhersehbaren möglichen Folgen können Gegenstand der Entscheidungs-Verantwortung sein, sie müssen bewertet und gegeneinander abgewogen werden. Der Erfolg der Entscheidung wird sich erst später herausstellen.


Kurz gefasst ergeben sich für mich daraus folgende Aspekte:

Verantwortung ist die (Selbst)-Verpflichtung, durch sein Handeln ein gewünschtes Ergebnis zu erreichen.
Das bedeutet, dass man die Folgen positiver Ergebnisse genießen kann („Ich bin für den Erfolg verantwortlich“ – und profitiere davon) oder für die Konsequenzen negativer Ergebnisse einstehen muss („Ich muss mich für den Misserfolg verantworten“ – und werde bestraft). Das heißt: Zur (Selbst)-Verpflichtung tritt auch die Bereitschaft, die Konsequenzen zu tragen.
Damit verbunden ist die Problematik der zeitlichen Dimension von Entschei-dungen und Beurteilungen: Ich muss zukunftsbezogen handeln, werde aber rückblickend beurteilt.
Verantwortung bedeutet also auch, Macht klug einzusetzen.
Verantwortung setzt Mündigkeit bzw. die Freiheit des Handelns und des Willens voraus (d.h. die Fähigkeit, das eigene Handeln frei zu bestimmen und dessen Folgen abzusehen). Das bedeutet: Ich muss das Ziel kennen und mit ihm einverstanden sein, ich muss die nötigen Fähigkeiten haben, ich muss wollen und ich muss dürfen.
Führungskräfte haben die letztendliche Verantwortung für geschäftspolitische Entscheidungen. Sie haben (klassisch) die Verantwortung, eine Organisation auf bestimmte Ziele hin auszurichten, eine sinnvolle interne Aufgaben- oder Verantwortungs-Struktur zu entwickeln und geeignete Mitarbeiter mit diesen Aufgaben zu betrauen.
Mitarbeiter haben (klassisch) die Verantwortung, innerhalb ihres übernommenen Aufgaben- und Kompetenzrahmens zielorientiert zu entscheiden und zu handeln. Für seine Leistung hat ausschließlich der Mitarbeiter die Verantwortung! Er ist auch dafür verantwortlich, aufmerksam zu machen, wenn etwas nicht machbar ist, wenn er Hilfe braucht etc.
Im Sinne der Mitwirkungsmöglichkeit der Mitarbeiter überschneiden sich schließlich auch die Verantwortungsfelder von Führungskräften und Mitarbeitern: es kommt zur Mitverantwortung - der Bereitschaft, Handlungsspielräume im Bewusstsein von Möglichkeiten und Risiken eigeninitiativ auszufüllen.

Mehr zum Thema Mitverantwortung lesen Sie im Beitrag "Und ich bin doch mitverantwortlich".

 

11.07.2003

 

 


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Ist ein Mit-Arbeiter auch ein Mit-Verantwortlicher? Wenn ja: wofür? Und sieht er das auch so? Reinhard Sprenger zitiert in seinem Buch „Das Prinzip Selbstverantwortung“ eine Geschichte, die sehr schön verdeutlicht, was bei Nicht-verantwortlich-sein passieren kann.

„Ich ging eines Tages über den Kundenparkplatz eines unserer Kaufhäuser und sah einen Gartenarbeiter damit beschäftigt, Laub zusammenzufegen. Er benutzte dazu einen Rechen, der noch etwa 15 Zähne hatte - normalerweise hat ein solcher Rechen etwa 30 Zähne. Ich fragte ihn: „Warum benutzen Sie diesen alten Rechen? Sie kommen damit doch kaum vorwärts!“ – „Man hat mir diesen Rechen gegeben“, antwortete der Gartenarbeiter in aller Ruhe. „Warum haben Sie sich denn nicht einen besseren Rechen genommen?“ beharrte ich. „Das ist nicht meine Aufgabe“, antwortete er. Ich dachte: „Wie kann man einem Mitarbeiter nur solch ein schlechtes Werkzeug geben? Ich werde seinen Gruppenleiter ausfindig machen und mit ihm sprechen. Sein Job ist es sicherzustellen, dass seine Leute das richtige Werkzeug haben.“
(James Belasco).

 


Was Sprenger an dieser Stelle offen lässt, ist die einfache Frage: Wer ist hier wofür verantwortlich? Ist es nur der Gruppenleiter, der schlechtes Werkzeug ausgibt, oder ist es auch der Gärtner, der das schlechte Werkzeug akzeptiert hat?

Bei den Überlegungen zu diesem Newsletter bin ich auf ein interessantes Phänomen gestoßen: In vielen Büchern der Managementlehre wird über Verantwortung gesprochen (großteils Banalitäten wie z.B.: beim Delegieren muss man gemeinsam mit der Aufgabe auch Verantwortung übertragen), aber nirgends wird erklärt, WAS Verantwortung eigentlich ist! (Hinweis: Wen diese eher philosophische Frage nicht ganz so detailliert interessiert, möge beim Thema „ Kurz gefasst ergeben sich für mich daraus folgende Aspekte“ weiterlesen)

Also habe ich in meinem Zitatenschatz gesucht und gefunden. Hier einige Beispiele:

„Verantwortung: Eine abnehmbare Last, die sich leicht Gott,
dem Schicksal, dem Zufall oder dem Nächsten aufbürden lässt.“
(Ambrose Bierce)


„Im Unternehmen ist der Kelch der Verantwortung ein Wanderpokal“ (Reinhard Sprenger)
Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit; das ist der Grund, warum sich die meisten Menschen vor ihr fürchten.
(George Bernard Shaw)


Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.
(Laotse, chinesischer Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.)

 


Auch in diversen Lexikas bin ich fündig geworden. Hier eine etwas ausführlichere Zusammenfassung:

Definition 1: Verantwortung ist die Übernahme der Verpflichtung,
(1) die Folgen des eigenen Handelns einer Beurteilung zu unterwerfen, (2) diese Beurteilung zur Beurteilung seines Handelns zu machen und
(3) sich den mit der Beurteilung des Handelns und dessen Folgen verbundenen Sanktionen zu unterwerfen.


Definition 2: Verantwortung ist eine selbst eingegangene oder von anderen zugewiesene (moralische) Verpflichtung zur gewissenhaften Pflichten- und Folgenabwägungen in konflikthaften Entscheidungen.

 


„Verantworten“ stammt aus der spätmittelalterlichen Gerichtssprache und bedeutet, gegenüber einem Richter für sein Tun Rechenschaft abzulegen, es zu begründen und zu verteidigen.

Dem Wortsinn nach bezeichnet Verantwortung eine dreiseitige Relation:
Jemand ist für etwas gegenüber einer Instanz verantwortlich. >Verantwortung tragen< heißt also: bereit sein oder genötigt werden, sich zu >ver-antworten<, jemandem für etwas, in Bezug auf etwas zu antworten.


Dementsprechend treten folgende drei Grundfragen auf:

1.  Wer ist unter welchen Bedingungen verantwortungsfähig und verantwortungspflichtig? Als verantwortlich gilt der Mensch nur insoweit, als er „mündig“, d.h.: in seinem Tun frei ist, ihm also mehrere Möglichkeiten des Handelns von unterschiedlicher (moralischer) Qualität offen stehen und er die jeweiligen Folgen seines Handelns absehen kann. Verantwortung setzt also Freiheit voraus.
2.  Wem ist jemand verantwortlich, welche Instanz kann Rechenschaft fordern?
Im juristischen Bereich ist dies der Richter als Repräsentant der Rechtsgemein-schaft, in der Theologie Gott. In den Unternehmen sind es die Eigentümer und alle darin arbeitenden Menschen, außerhalb ist es „die Gesellschaft“. Im Sinne des modernen Autonomiedenkens ist der Mensch in erster Linie sich selbst verantwortlich („Kann ich es vor meinem Gewissen rechtfertigen?“).
3.  Worauf bezieht sich die Verantwortung? Was als Gegenstand von Verant-wortung gelten kann ist situationsabhängig, beruht jedoch stets auf normativen Urteilen über Gut und Böse bzw. über Nutzen oder Schaden. Dahinter stehen gewisse Werte und Beurteilungskriterien.

Im Sinne einer Differenzierung von Verantwortungs-Ebenen lassen sich Organisations-Verantwortung, Führungs-Verantwortung, Aufgaben-Verantwortung und individuelle Verantwortlichkeit unterscheiden.

Organisationen trifft gegebenenfalls eine Gefährdungshaftung (z.B.: in Bezug auf Umwelt, Mitarbeiter, Kunden).

Die Führungs-Verantwortung betrifft die Ausrichtung einer Organisation auf bestimmte Ziele, die Schaffung einer internen Aufgaben- oder Verantwortungs-Struktur und die Beauftragung geeigneter Personen mit diesen Aufgaben. Die Führungs-Verantwortung umfasst daher den „richtigen“ Gebrauch von Macht im Sinne erfolgreicher Entscheidungen. Führer müssen sich nicht nur für Machtmissbrauch, sondern auch für mangelnden Erfolg rechtfertigen.

Die Aufgaben-Verantwortung steht im Schnittpunkt organisatorischer und persönlicher Verantwortung. Mit der Übernahme einer Aufgabe verpflichtet sich eine Person, den damit verbundenen normativen Erwartungen bestmöglich zu entsprechen. Allerdings werden nur solche Aufgaben als verantwortungsvoll bezeichnet, bei denen eine bloße Pflichterfüllung nicht ausreicht, sondern Handlungs- und Ermessensspielräume das eigenständige Entscheiden der Aufgabenträger erforderlich machen. Eine Aufgabe gilt als um so verantwortungsvoller, je größer der Zuständigkeitsbereich und je erheb-licher die Folgen der zu treffenden Entscheidungen sind. Die Größe der Verantwortung ist somit von der Höhe des Entscheidungsrisikos abhängig. Mit der Zuweisung von Führungs- und Aufgaben- Verantwortung ist die Erwartung Dritter verbunden, dass die Verantwortungs-Träger Entscheidungen treffen, die für diese Dritten einen Nutzen haben. Die Zuweisung von Verantwortung erteilt Macht und stellt zugleich einen Akt des Vertrauens dar, der an die Annahme bestimmter persönlicher Fähigkeiten des Verantwortungs-Trägers gebunden ist. Man erwartet die Fähigkeit, Vorgänge zu verstehen, sie zu planen, durchzuführen und zu beurteilen, Gewissenhaftigkeit bei der Ausführung und ggf. auch die Zurückstellung eigener Interessen.

Die Ambivalenz des Rufs nach Verantwortung wird sichtbar, wenn man die Zeitstrukturen unterschiedlicher Verantwortungs-Begriffe betrachtet. Die rechtliche Verantwortung bezieht sich auf vergangene Ereignisse, entweder auf Handlungen, die Rechtsnormen verletzt haben (Schuld), oder auf entstandene Schäden, die einem Verursacher zugerechnet werden (Haftung). Die Pflicht, sich für schädigende Handlungen zur Rechenschaft ziehen zu lassen, ist grundsätzlich unstrittig. Strittig ist lediglich in vielen Fällen die Zurechenbarkeit bestimmter Ereignisse auf bestimmte Handlungen oder einen bestimmten Täter. Verantwortung im Sinne des Eingehens von Entscheidungsrisiken, die von Entscheidungsträgern in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erwartet wird, ist dagegen zukunftsbezogen. Lediglich die vorhersehbaren möglichen Folgen können Gegenstand der Entscheidungs-Verantwortung sein, sie müssen bewertet und gegeneinander abgewogen werden. Der Erfolg der Entscheidung wird sich erst später herausstellen.


Kurz gefasst ergeben sich für mich daraus folgende Aspekte:

Verantwortung ist die (Selbst)-Verpflichtung, durch sein Handeln ein gewünschtes Ergebnis zu erreichen.
Das bedeutet, dass man die Folgen positiver Ergebnisse genießen kann („Ich bin für den Erfolg verantwortlich“ – und profitiere davon) oder für die Konsequenzen negativer Ergebnisse einstehen muss („Ich muss mich für den Misserfolg verantworten“ – und werde bestraft). Das heißt: Zur (Selbst)-Verpflichtung tritt auch die Bereitschaft, die Konsequenzen zu tragen.
Damit verbunden ist die Problematik der zeitlichen Dimension von Entschei-dungen und Beurteilungen: Ich muss zukunftsbezogen handeln, werde aber rückblickend beurteilt.
Verantwortung bedeutet also auch, Macht klug einzusetzen.
Verantwortung setzt Mündigkeit bzw. die Freiheit des Handelns und des Willens voraus (d.h. die Fähigkeit, das eigene Handeln frei zu bestimmen und dessen Folgen abzusehen). Das bedeutet: Ich muss das Ziel kennen und mit ihm einverstanden sein, ich muss die nötigen Fähigkeiten haben, ich muss wollen und ich muss dürfen.
Führungskräfte haben die letztendliche Verantwortung für geschäftspolitische Entscheidungen. Sie haben (klassisch) die Verantwortung, eine Organisation auf bestimmte Ziele hin auszurichten, eine sinnvolle interne Aufgaben- oder Verantwortungs-Struktur zu entwickeln und geeignete Mitarbeiter mit diesen Aufgaben zu betrauen.
Mitarbeiter haben (klassisch) die Verantwortung, innerhalb ihres übernommenen Aufgaben- und Kompetenzrahmens zielorientiert zu entscheiden und zu handeln. Für seine Leistung hat ausschließlich der Mitarbeiter die Verantwortung! Er ist auch dafür verantwortlich, aufmerksam zu machen, wenn etwas nicht machbar ist, wenn er Hilfe braucht etc.
Im Sinne der Mitwirkungsmöglichkeit der Mitarbeiter überschneiden sich schließlich auch die Verantwortungsfelder von Führungskräften und Mitarbeitern: es kommt zur Mitverantwortung - der Bereitschaft, Handlungsspielräume im Bewusstsein von Möglichkeiten und Risiken eigeninitiativ auszufüllen.

Mehr zum Thema Mitverantwortung lesen Sie im Beitrag "Und ich bin doch mitverantwortlich".

 

11.07.2003

 

 

 

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